Google Analytics rechtlich verboten?


So gut wie jeder Blog nutzt auf seiner Webseite Google Analytics. Ich nutze auch Googles Dienst, da er mir wertvolle Statistiktipps zu dem Besuchsverhalten, den Suchwörtern etc. ausgibt. Diese Vorteile des mächtigen kostenlosen Statistiktools machen es zu einem der am meisten eingesetzten Statistiksoftwares. Geschätzt 60% aller Webseiten sollen Google Analytics nutzen (Quelle), ich vermute der Marktanteil von Google Analytics liegt noch weit höher.
Google Analytics rechtlich verboten?
Doch seit Monaten schon rumort es in der deutschen Rechtsszene. Rein rechtlich gesehen gibt es kaum etwas zu beschönigen. Google Analytics und 1000ende weitere Statistiktools speichern IP-Adressen, geben Cookies aus und das, ohne den Nutzer zu fragen. Rechtszweinull hat sich mit der Frage hierzu ausführlich berichtet und kommt zum Schluss, dass man um auf der absolut sicheren Seite sein will, keine Statistiktools einsetzen darf. Eine Abmahnwelle muss man aber wahrscheinlich nicht befürchten.
Wie man sich vor eventuellen Abmahnwellen schützen kann

Man kann jedoch schon mit einigen Sachen rechtlich auf der einigermaßen sicheren Seite sein. Schließlich weist Google selber darauf hin in den Google Analytics Bedingungen. Folgender Text von Google vorgefertigt  sollte man also in sein Impressum/Nutzungsbedingungen/AGB einfügen, um sich nicht wegen der wirklich lächerlichen Rechtssprechung mit irgendwelchen Abmahn/Abzockanwälten herumschlagen zu müssen:

Datenschutzhinweis

„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“

Wo ist die rechtliche Basis?
Was ich an der Sache nicht verstehe ist die rechtliche Ebene. Die IP ist doch nicht eine Person, bzw. eine Nummer die sofort personenbezogene Daten preisgibt. Hinter der Zahl kann sich doch Mann/Frau Kind von mir aus auch Hund verbergen. Klar, wenn man detaillierte Bewegungsprofile erstellen kann (was Google mit der Vernetzung an Analytics Konten sicher könnte) ist es problematisch. Für die einzelne Websiteauswertung ist es doch reiner Quatsch. Weiß ich, dass sich hinter 88.231.434.12 Peter Schmitz aus Berlin Kreuzberg verbirgt, der 1254€ Brutto als Metzgereiverkäufer verdient? Nein. Verletze ich seine Privatsphäre, wenn er freiwillig auf meine Seite kommt? Nein.
Also sehr zweifelhaft die Rechtssprechung. Auf der einen Seite speichert man alle Daten der Nutzer 6 Monate lang, und die Webmaster sollen nicht einmal Statistikdaten erheben dürfen… Rechtsstaat Deutschland.


3 Kommentare

  1. Alper Iseri sagt:

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe das von dir erwähnte Problem bzgl. Google Analytics schon auf mehreren Seiten gelesen und entsprechend reagiert.

    Wie du schon sagst: Um irgendwelchen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen, ist es besser, diese Passage prophylaktisch auf seiner Seite einzubauen. Man weiß ja nie…

    Alper Iseris letzer Blogeintrag: Trailer: Command & Conquer 3 – Exklusiver Super Powers Trailer 

  2. maTTes sagt:

    Auch ich habe dies gemacht und einen entsprechenden Eintrag auf meinem Blog verfasst.
    Danke nochmal für den tollen Artikel.

    maTTess letzer Blogeintrag: Mendener Herbst 2008 

  3. Uwe sagt:

    Hallo Chris,
    willkommen zurück aus dem Kurzurlaub ;-) .
    Danke für diesen Artikel, hat mich daran erinnert, daß ich es immer noch nicht geschafft habe, den Analytics-Hinweis in mein alles2null.de-Impressum zu setzen. Das ist wohl heute dran.

    Uwes letzer Blogeintrag: Herrscht bei der Süddeutschen etwa die Zensur? 

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